Richtzeichen
Zeichen 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr
Wer ein Fahrzeug führt, hat Vorrang vor dem Gegenverkehr. Der weiße Pfeil ist deine Richtung, der rote der Gegenverkehr.
Fundstelle im Gesetz
StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Abschnitt 1 Vorrangzeichen, lfd. Nr. 4
Maßgebliche Paragrafen: § 42 Absatz 2 StVO.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.
Richtiges Verhalten
Was du an diesem Zeichen tust
Du darfst zuerst in die Engstelle. Wer schon darin steckt, kommt trotzdem erst heraus, denn Vorrang erlaubt kein Erzwingen.
Für dich ordnet das Zeichen nichts an, ein eigener Regelsatz besteht deshalb nicht. Geahndet wird die Gegenseite: Wer bei Zeichen 208 keinen Vorrang gewährt, zahlt 5 Euro, mit Gefährdung 10 Euro.
Regelsatz
Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 137 und 137.1. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.
Das Zeichen gehört zur Gruppe Richtzeichen. Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können zusätzlich Ge- oder Verbote enthalten, und dann sind auch die zu befolgen. Die Vorrangzeichen stehen genau deshalb in dieser Anlage und nicht bei den Vorschriftzeichen.
Verwechslungsgefahr
Damit wird Zeichen 308 am häufigsten verwechselt
In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.
Zeichen 308
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Der lange Pfeil zeigt, wer fahren darf. Ist er weiß und zeigt nach oben (308), bist du es. Ist er rot (208), ist es der Gegenverkehr, und du wartest.
Nachbarzeichen
Zeichen aus derselben Gruppe
Zeichen 307
Ende der Vorfahrtstraße
voriges Zeichen der Gruppe
Zeichen 314
Parken
nächstes Zeichen der Gruppe
Zeichen 208
Vorrang des Gegenverkehrs
wird damit verwechselt
Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Abschnitt 1 Vorrangzeichen, lfd. Nr. 4. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Quadrat, Grundfarbe blau.
Übungsfragen
Fragen zu diesem Zeichen
Weiter üben
Erkennst du es auch ohne die Nummer?
Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.