Fahrgastbeförderung
Für Taxi und Mietwagen gibt es keine Theorieprüfung aus dem Fragenkatalog
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert, im Taxi, im Mietwagen, im Bedarfsverkehr oder im Krankenkraftwagen, braucht dafür eine zusätzliche Erlaubnis (§ 48 Absatz 1 FeV). Was diese Erlaubnis verlangt, sind Nachweise: Alter, Vorbesitz, Führungszeugnis, Eignung, Sehvermögen, Fachkunde. Eine theoretische Prüfung aus dem Fragenkatalog steht nicht darunter. Unsere Übungstests sind für diese Erlaubnis also nicht das richtige Werkzeug, und wir sagen dir das lieber gleich.
Was verlangt wird
Acht Nachweise, keine Prüfungsfragen
§ 48 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung zählt auf, was du der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen musst. Links steht der Nachweis, rechts die Nummer, unter der er im Verordnungstext steht.
- Die Fahrerlaubnis, die du zum Führen des Fahrzeugs ohnehin brauchst
- Nummer 1
- § 48 Absatz 4 Nummer 1 FeV
- Mindestalter 21 Jahre, beim Krankenkraftwagen 19 Jahre
- Nummer 2
- § 48 Absatz 4 Nummer 2 FeV
- Führungszeugnis und aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nummer 2a
- § 48 Absatz 4 Nummer 2a FeV
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung nach Anlage 5
- Nummer 3
- § 48 Absatz 4 Nummer 3 FeV, § 11 Absatz 9 FeV
- Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2
- Nummer 4
- § 48 Absatz 4 Nummer 4 FeV, § 12 Absatz 6 FeV
- Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren, beim Krankenkraftwagen seit einem Jahr
- Nummer 5
- § 48 Absatz 4 Nummer 5 FeV
- Schulung in Erster Hilfe, wenn du einen Krankenkraftwagen fährst
- Nummer 6
- § 48 Absatz 4 Nummer 6 FeV
- Nachweis der Fachkunde für Taxi, Mietwagen und Bedarfsverkehr
- Nummer 7
- § 48 Absatz 4 Nummer 7 FeV
Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Quelle: § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung, geprüft am 28.08.2026.
Wofür unsere Tests taugen
Die Klasse B darunter, und sonst nichts
Es gibt genau einen Punkt, an dem wir dir hier weiterhelfen: Die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung setzt voraus, dass du die Fahrerlaubnis der Klasse B schon seit mindestens zwei Jahren hast (§ 48 Absatz 4 Nummer 5 FeV). Diese zwei Jahre fangen erst an zu laufen, wenn du den Führerschein in der Hand hältst, und dafür brauchst du die Theorieprüfung der Klasse B. Genau die üben wir hier, mit echter Fehlerpunktewertung.
Ist die Klasse B längst da, bringt dir kein Test auf dieser Seite die Erlaubnis näher. Dann geht es um Papiere und um Termine, nicht um Fragen: Führungszeugnis beantragen, Gutachten zu Eignung und Sehvermögen einholen, Fachkunde nachweisen, Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Wir könnten dir an dieser Stelle einen Test hinstellen und ihn Taxischein nennen. Er wäre erfunden. Deshalb steht hier keiner.
Der passende Weg
Wenn dir die Klasse B noch fehlt, fang dort an. Der Simulator rechnet wie die echte Prüfung, mit laufendem Fehlerpunktezähler und einem klaren Urteil am Ende.
Auch für den Personenbeförderungsschein zählt der Ablauf aus Antrag, Prüfauftrag und Erteilung. Welche Fristen dabei laufen, rechnet dir der Fristenrechner aus.
Stand
Diese Seite haben wir am 28.08.2026 gegen den amtlichen Text von § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung geprüft. Sie beschreibt die Rechtslage allgemein und ist keine Rechtsberatung für deinen Fall. Verbindlich ist, was deine Fahrerlaubnisbehörde sagt, und die Verordnung selbst.
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