Lkw
C1, C, C1E und CE: vier Klassen, entschieden an vier Massen

Ob dieser Zug unter C1E oder unter CE fällt, entscheidet keine Ansicht von außen. Es entscheidet die zulässige Gesamtmasse aus den Fahrzeugpapieren, und die Grenze zwischen beiden Klassen liegt bei 12.000 kg für die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger. Wie schwer heute geladen ist, spielt dabei keine Rolle.
Die Grenzen
Vier Zahlen, und an ihnen hängt jede der vier Klassen
3.500 kg
darüber fängt der Lkw an
Obergrenze der Klasse B
7.500 kg
Obergrenze der Klasse C1
darüber greift die Klasse C
12.000 kg
Obergrenze der Kombination bei C1E
Zugfahrzeug und Anhänger zusammen
750 kg
Anhänger ohne eigene Anhängerklasse
bei C1 und C mit eingeschlossen
Quelle: § 6 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung, geprüft am 01.09.2026 gegen den amtlichen Text. Gemeint ist überall die zulässige Gesamtmasse aus den Fahrzeugpapieren, nicht das Gewicht der Ladung an diesem Tag.
Solo oder mit Anhänger
Zwei Klassen für das Fahrzeug, zwei für die Kombination
Die Trennung ist einfacher, als sie aussieht: C1 und C beschreiben das Fahrzeug, C1E und CE beschreiben, was du daran hängst.
Das Fahrzeug allein
Klasse C1 und Klasse C
Die Klasse C1 deckt Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg ab. Die Klasse C fängt ebenfalls über 3.500 kg an und kennt nach oben keine Grenze. Beide sind auf höchstens acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt, und beide schließen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mit ein (§ 6 Absatz 1 FeV).
Beide Klassen nehmen die Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D ausdrücklich aus. Ein Bus bleibt ein Bus, auch wenn er schwer genug wäre. Wer die Klasse C hat, darf auch Fahrzeuge der Klasse C1 führen (§ 6 Absatz 3 FeV).
Mindestalter: 18 Jahre für C1, 21 Jahre für C, und 18 Jahre für C, wenn eine Grundqualifikation oder eine Berufsausbildung vorliegt (§ 10 Absatz 1 FeV).
Zugfahrzeug und Anhänger
Klasse C1E und Klasse CE
Die Klasse C1E deckt zwei Kombinationen ab: ein Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg, und ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger über 3.500 kg. In beiden Fällen darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigen (§ 6 Absatz 1 FeV).
Die Klasse CE hat diese Deckelung nicht. Sie deckt Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ab. Wer CE hat, darf auch C1E und BE fahren (§ 6 Absatz 3 FeV).
Beide Anhängerklassen setzen die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug voraus (§ 9 Absatz 2 FeV). Ohne C keine CE, ohne C1 oder B keine C1E.
Befristung
Fünf Jahre, dann wieder von vorn
Erteilt für längstens fünf Jahre
Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T dagegen unbefristet (§ 23 Absatz 1 FeV). Der Lkw-Führerschein ist damit einer der wenigen, die von selbst ablaufen.
Frühestens sechs Monate vorher beantragen
Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden (§ 24 Absatz 4 FeV). Früher geht nicht, später wird knapp.
Eignung und Sehvermögen nachweisen
Verlängert wird, wenn du deine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nummer 1 und 3 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nachweist (§ 24 Absatz 1 Nummer 1 FeV). Das sind ärztliche Untersuchungen, keine Prüfungsfragen.
Verlängert um denselben Zeitraum
Die Geltungsdauer wird jeweils um die in § 23 Absatz 1 Satz 2 FeV genannten Zeiträume verlängert, also wieder um längstens fünf Jahre, solange keine Tatsachen dagegen sprechen (§ 24 Absatz 1 FeV). Eine neue theoretische Prüfung steht dort nicht.
Der Bogen
Was im Zusatzstoff für den Lkw drankommt
Der Grundstoff ist derselbe wie beim Auto und beim Motorrad, er gilt für alle Fahrerlaubnisklassen. Der Zusatzstoff gehört zu einer einzigen Klasse, und beim Lkw ist er der umfangreichste, den wir haben.
Unsere 94 Zusatzstofffragen für den Lkw stützen sich auf drei Quellen. Aus der Fahrerlaubnis-Verordnung kommen die Klassen, das Mindestalter, die Befristung und die Verlängerung. Aus der Straßenverkehrs-Ordnung kommen die Regeln, die eigene Werte für schwere Fahrzeuge kennen: zulässige Höchstgeschwindigkeiten, das Überholverbot auf der Autobahn, Abstand, Ladung und Ladungssicherung. Aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung kommen Abmessungen, Achslasten, zulässige Gesamtgewichte und die technische Ausrüstung.
Jede Frage ist unsere eigene Formulierung auf Grundlage des Gesetzestextes, und unter jeder steht der Paragraf, aus dem sie stammt. Der amtliche Fragenkatalog ist lizenziert. Wir benutzen ihn nicht und behaupten das auch nicht.
Prüfungsbogen Klasse C
37 Fragen, höchstens 10 Fehlerpunkte, und zwei falsche Fragen mit der Wertigkeit 5 lassen dich auch dann durchfallen, wenn du die Punktgrenze hältst. Der Zähler läuft vom ersten Kreuz an sichtbar mit.
Die 37 Fragen und die Grenze von 10 Fehlerpunkten stehen in Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Nummer 1.2.2, Zeile für die Erweiterung auf die Klasse C. Wie sich dieser Bogen aus Grundstoff und Zusatzstoff zusammensetzt, steht dort nicht. Wir ziehen 20 Fragen aus dem Grundstoff und 17 aus dem Zusatzstoff der Klasse C, und diese Aufteilung ist unsere eigene.
Stand
Die Angaben auf dieser Seite haben wir am 01.09.2026 gegen den amtlichen Text der Fahrerlaubnis-Verordnung auf gesetze-im-internet.de geprüft. Sie beschreiben die Rechtslage allgemein und ersetzen keine Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde.
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