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Praxis

Die praktische Prüfung für die Klasse B

In der praktischen Prüfung sitzt neben dir der Fahrlehrer und hinter dir der Prüfer, und du fährst eine Strecke, die du vorher nicht kennst. Bewertet wird nicht, ob du fehlerfrei fährst, sondern ob du sicher fährst.
Blick von oben auf eine Kreuzung im Wohngebiet, auf dem nassen Asphalt ein Geradeauspfeil, ein Rechtsabbiegepfeil und eine Sperrfläche.

Überblick

Von der Theorie bis zum Ergebnis

Sechs Stationen liegen zwischen der bestandenen Theorieprüfung und dem Ergebnis der Fahrt. Die Fristen und Zahlen dazu stehen weiter unten auf dieser Seite.
  1. Schritt 1 von 6: Theorie bestanden. Sie ist die Voraussetzung und darf am Prüfungstag höchstens zwölf Monate alt sein.
  2. Schritt 2 von 6: Termin bekommen. Antreten darfst du frühestens einen Monat vor deinem Mindestalter.
  3. Schritt 3 von 6: Prüfungsfahrt. Mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit auf einer Strecke, die du vorher nicht kennst.
  4. Schritt 4 von 6: Grundfahraufgaben. Dazu kommen Aufgaben wie Einparken oder eine Gefahrbremsung, zusammen mindestens 55 Minuten.
  5. Schritt 5 von 6: Bewertung. Zum Nichtbestehen führen Fehler, die sofort beenden, oder die Häufung leichter Fehler.
  6. Schritt 6 von 6: Wiederholung. Fällst du durch, darfst du in der Regel nach zwei Wochen erneut antreten.
Ablauf in 6 Schritten1Theorie bestandenSie ist die Voraussetzung und darfam Prüfungstag höchstens zwölfMonate alt sein.2Termin bekommenAntreten darfst du frühestens einenMonat vor deinem Mindestalter.3PrüfungsfahrtMindestens 30 Minuten reineFahrzeit auf einer Strecke, die duvorher nicht kennst.4GrundfahraufgabenDazu kommen Aufgaben wie Einparkenoder eine Gefahrbremsung, zusammenmindestens 55 Minuten.5BewertungZum Nichtbestehen führen Fehler,die sofort beenden, oder dieHäufung leichter Fehler.6WiederholungFällst du durch, darfst du in derRegel nach zwei Wochen erneutantreten.

Die Prüfung in Zahlen

Drei Werte, die vor der Fahrt feststehen

  • 55 Minuten

    dauert die Prüfung für die Klasse B mindestens

    Anlage 7 Nummer 2.3 FeV

  • 30 Minuten

    davon sind reine Fahrzeit ohne Grundfahraufgaben

    Anlage 7 Nummer 2.3 FeV

  • 30,6 %

    der praktischen Prüfungen wurden nicht bestanden

    Berichtsjahr 2.025, alle Klassen

Dauer aus der Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 7 Nummer 2.3. Quote berechnet aus den Rohwerten. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Statistik FE7, Berichtsjahr 2.025: 577.858 nicht bestandene Prüfungen bei 1.886.133 abgelegten. Aufgeschlüsselt nach Bundesland steht das in der Prüfungsstatistik.

Bewertung

Was in der Prüfung zählt

Der Prüfer schaut auf Verkehrsbeobachtung, Geschwindigkeit, Abstand, Fahrstreifenwechsel und darauf, wie du dich in Situationen verhältst, die du nicht geübt hast. Dazu kommen Grundfahraufgaben wie Einparken oder eine Gefahrbremsung.

Ein Fehler beendet die Prüfung nicht automatisch. Zum Nichtbestehen führen laut Verordnung zwei Dinge: Fehler, die zur sofortigen Beendigung der Prüfung führen, und die Wiederholung oder Häufung von leichten oder schweren Fehlern, die einzeln noch nicht reichen würden (Anlage 7 Nummer 2.5.2 FeV). Abgebrochen wird die Fahrt, sobald sich herausstellt, dass du den Anforderungen nicht gerecht wirst (Anlage 7 Nummer 2.5.4 FeV). Viele Prüfungen scheitern also an vielen kleinen Dingen, die zusammengenommen zeigen, dass du noch nicht allein fahren solltest.

Wenn es schiefgeht

Fällst du durch, darfst du erst nach einem angemessenen Zeitraum wieder antreten, in der Regel nach mindestens zwei Wochen (§ 18 Absatz 1 FeV). Eine Höchstzahl an Versuchen nennt die Fahrerlaubnis-Verordnung nicht, wohl aber dein Budget: Jede Wiederholung kostet Prüfgebühr und Vorstellung erneut. Welche Posten dabei wiederkommen, steht in der Aufstellung, was der Führerschein kostet.

Die Quote oben ist keine Aussage über dich, sie zeigt dir nur, dass ein zweiter Versuch kein Ausnahmefall ist. Was sie misst und was sie nicht misst, steht im Ratgeber zur Durchfallquote.

Eckdaten

Was vor der Fahrt geregelt ist

Prüfungsdauer insgesamt
mindestens 55 Minuten
Anlage 7 Nummer 2.3 FeV
Davon reine Fahrzeit
mindestens 30 Minuten
ohne Grundfahraufgaben, Vor- und Nachbereitung
Frühester Termin
1 Monat vorher
§ 17 Absatz 1 FeV, gerechnet ab dem Mindestalter
Wartezeit nach dem Durchfallen
in der Regel 2 Wochen
§ 18 Absatz 1 FeV
Zahl der Versuche
nicht begrenzt
in der Fahrerlaubnis-Verordnung steht keine Obergrenze
Voraussetzung
bestandene Theorie
höchstens zwölf Monate alt, § 18 Absatz 2 FeV

Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung, § 17 Absatz 1, § 18 und Anlage 7 Nummer 2.3, Fassung vom 12. August 2026.

Weiterlesen

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  2. Wie lange die Theorie giltZwischen bestandener Theorie und praktischer Prüfung liegt eine harte Frist aus der FeV.
  3. Was der Führerschein kostetDie Prüfungsfahrt ist der teuerste Einzelposten im ganzen Verfahren.
  4. Warum so viele durchfallenWas die Quote misst und was sie über deine eigene Prüfung nicht sagt.