Zum Inhalt springen

BF17

Begleitetes Fahren ab 17, kurz erklärt

Beim begleiteten Fahren machst du den Führerschein der Klasse B schon mit 17 und fährst danach bis zu deinem 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson im Auto (§ 10 Absatz 1 und § 48a FeV). Ausbildung und Prüfung sind dieselben wie bei allen anderen, allein der Zeitpunkt und die Begleitung unterscheiden sich.
Jemand hält am Straßenrand einen Autoschlüssel hoch, im Hintergrund fährt ein Kombi vorbei.

Der Weg

Vier Schritte bis zur eigenen Fahrt

  1. Anmelden und rückwärts planen

    Die Fahrschule plant so, dass Theorie und Praxis in die erlaubten Fenster vor deinem 17. Geburtstag fallen. Wann du anfängst, ergibt sich also rückwärts aus den Prüfungsterminen, nicht aus deinem Wunschdatum.

  2. Theorieprüfung ablegen

    Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, mit denselben 30 Fragen und derselben Wertung wie bei jeder anderen Ausbildung zur Klasse B. Genau die kannst du hier Bogen für Bogen üben.

  3. Praktische Prüfung fahren

    Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag. Ablauf, Dauer und die Gründe fürs Nichtbestehen stehen auf der Seite zur praktischen Prüfung. Zwischen bestandener Theorie und der Prüfungsfahrt läuft eine harte Frist aus der FeV.

  4. Begleitphase fahren

    Bis zum 18. Geburtstag fährst du nur mit einer namentlich eingetragenen Begleitperson. Danach fällt die Auflage weg, ohne dass du etwas Neues beantragen musst.

Wer begleiten darf

Deine Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf im Fahreignungsregister mit höchstens einem Punkt belastet sein (§ 48a Absatz 5 FeV). Jede Begleitperson wird namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen, und du darfst nur mit einer dieser Personen fahren (§ 48a Absatz 2 und 3 FeV). Die Prüfungsbescheinigung gehört ins Fahrzeug, der Führerschein der Begleitperson ebenso.

Die Begleitperson ist kein zweiter Fahrlehrer. Sie greift nicht ins Lenkrad und hat keine eigenen Pedale. Die Verordnung beschreibt ihre Rolle als reine Ansprechperson, die Rat erteilt oder kurze Hinweise gibt (§ 48a Absatz 4 FeV). Begleiten darf sie dich nicht, wenn sie 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat, und ebenso wenig unter der Wirkung berauschender Mittel (§ 48a Absatz 6 FeV).

Warum es sich lohnt

Der Gedanke hinter dem Modell ist einfach: Wer im ersten Jahr viele Kilometer unter Begleitung sammelt, fährt danach sicherer. Für dich heißt das vor allem Fahrpraxis in echten Alltagssituationen, statt nach der Prüfung ein Jahr lang kaum ans Steuer zu kommen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das begleitete Fahren als eigene Meldezeile in der Prüfungsstatistik. Wie oft die Prüfung dort nicht bestanden wird, steht auf der Seite zur Klasse BF17 in den Prüfungszahlen.

Eckdaten

Zahlen, die in der Verordnung stehen

Mindestalter Klasse B mit Begleitung
17 Jahre
§ 10 Absatz 1 FeV
Theorieprüfung frühestens
3 Monate vorher
§ 16 Absatz 1 FeV, gerechnet ab dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfung frühestens
1 Monat vorher
§ 17 Absatz 1 FeV, gerechnet ab dem 17. Geburtstag
Begleitperson mindestens
30 Jahre
§ 48a Absatz 5 Nummer 1 FeV
Fahrerlaubnis der Begleitperson seit
5 Jahren
§ 48a Absatz 5 Nummer 2 FeV
Punkte der Begleitperson höchstens
1
§ 48a Absatz 5 Nummer 3 FeV

Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung, § 10 Absatz 1, § 16 Absatz 1, § 17 Absatz 1 und § 48a, Fassung vom 12. August 2026.

Weiterlesen

  1. BF17 in den PrüfungszahlenDas Kraftfahrt-Bundesamt führt das begleitete Fahren als eigene Meldezeile, mit eigener Quote.
  2. Die praktische PrüfungVor der Begleitphase steht dieselbe praktische Prüfung wie bei jeder anderen Klasse B.
  3. Fristen im VerfahrenWann du den Antrag stellen darfst und wie lange die bestandene Theorie gilt, hängt an denselben Paragrafen.
  4. Die Motorradklassen im VergleichAuf zwei Rädern geht es noch früher los: Die Mindestalter der Klassen AM, A1, A2 und A fangen bei 15 Jahren an.