Motorrad
AM, A1, A2 oder A: was die vier Motorradklassen trennt
- 4Klassen in § 6 Absatz 1 FeV
- 24Jahre für den direkten Zugang zu A
- 30Fragen im Bogen der Klasse A

§ 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung sagt, wie viel Hubraum, wie viel Leistung und welches Verhältnis von Leistung zu Gewicht eine Klasse noch abdeckt. § 10 Absatz 1 sagt, ab welchem Alter du sie bekommst. Auf dieser Seite steht beides nebeneinander, jede Zahl mit ihrem Paragrafen.
Welche der vier Klassen dieses Motorrad braucht, ist dem Bild nicht anzusehen, und das ist der Kern der Sache. Entschieden wird es an Hubraum, Motorleistung und dem Verhältnis der Leistung zum Gewicht, also an Zahlen aus den Fahrzeugpapieren. Zwei Maschinen, die nebeneinander gleich aussehen, können in verschiedenen Klassen liegen.
Die Leiter
Vier Klassen, von unten nach oben gelesen
Sie bauen aufeinander auf. Wer die obere hat, darf auch alles darunter fahren (§ 6 Absatz 3 FeV).
- Klasse A: Ohne Leistungsgrenze. Mindestalter 24 Jahre. ab 20 nach zwei Jahren Klasse A2 Schließt ein: A2, A1, AM.
- Klasse A2: Mittlere Klasse. Mindestalter 18 Jahre. höchstens 35 kW, 0,2 kW/kg Schließt ein: A1, AM.
- Klasse A1: Leichtkraftrad. Mindestalter 16 Jahre. höchstens 125 cm³, 11 kW, 0,1 kW/kg Schließt ein: AM.
- Klasse AM: Roller, leichte Vierräder. Mindestalter 15 Jahre. EU-Klassen L1e-B, L2e, L6e Unterste Stufe, sie schließt keine weitere ein.
01
Mindestalter 15 Jahre
Klasse AM
Der Einstieg für Roller und leichte Vierräder. Bemerkenswert ist, wie die Verordnung diese Klasse beschreibt: Sie nennt keine eigenen Zahlen, sondern verweist auf die europäischen Fahrzeugklassen L1e-B, L2e und L6e (§ 6 Absatz 1 FeV). Wer also die Höchstgeschwindigkeit eines Rollers nachschlagen will, findet sie nicht in der FeV, sondern in der Verordnung (EU) Nr. 168/2013. Das Mindestalter dagegen steht in der FeV, es sind 15 Jahre (§ 10 Absatz 1 FeV).
02
Mindestalter 16 Jahre
Klasse A1
Das Leichtkraftrad. Drei Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein: höchstens 125 cm³ Hubraum, höchstens 11 kW Motorleistung und ein Verhältnis der Leistung zum Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg (§ 6 Absatz 1 FeV). Die dritte Bedingung wird gern übersehen. Ein sehr leichtes Kraftrad kann an ihr scheitern, obwohl Hubraum und Leistung passen.
03
Mindestalter 18 Jahre
Klasse A2
Die mittlere Klasse: höchstens 35 kW Motorleistung und ein Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Dazu kommt eine Bedingung, die nichts mit dem Fahrzeug vor dir zu tun hat, sondern mit seiner Herkunft. Das Kraftrad darf nicht von einem Kraftrad mit mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sein (§ 6 Absatz 1 FeV). Ein gedrosseltes Schwergewicht wird also nicht dadurch A2-tauglich, dass die Drosselung die 35 kW einhält.
04
Mindestalter 24 oder 20 Jahre
Klasse A
Die Klasse ohne Leistungsgrenze. Die Verordnung beschreibt sie von unten: Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, dazu dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung (§ 6 Absatz 1 FeV). Beim Alter gibt es zwei Wege: 24 Jahre beim direkten Zugang, 20 Jahre nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge sind es 21 Jahre (§ 10 Absatz 1 FeV).
Im Wortlaut
Jeder Grenzwert und der Paragraf, in dem er steht
- Klasse AM, Fahrzeuge
- L1e-B, L2e, L6e
- § 6 Absatz 1 FeV, Verweis auf die Verordnung (EU) Nr. 168/2013
- Klasse A1, Hubraum bis zu
- 125 cm³
- § 6 Absatz 1 FeV
- Klasse A1, Motorleistung nicht mehr als
- 11 kW
- § 6 Absatz 1 FeV
- Klasse A1, Verhältnis der Leistung zum Gewicht höchstens
- 0,1 kW/kg
- § 6 Absatz 1 FeV
- Klasse A1, dreirädrig, Leistung bis zu
- 15 kW
- § 6 Absatz 1 FeV
- Klasse A2, Motorleistung nicht mehr als
- 35 kW
- § 6 Absatz 1 FeV
- Klasse A2, Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als
- 0,2 kW/kg
- § 6 Absatz 1 FeV
- Klasse A2, nicht abgeleitet von einem Kraftrad über
- 70 kW
- § 6 Absatz 1 FeV
- Klasse A, Hubraum mehr als
- 50 cm³
- § 6 Absatz 1 FeV
- Klasse A, oder Höchstgeschwindigkeit mehr als
- 45 km/h
- § 6 Absatz 1 FeV
- Klasse A, dreirädrig, Leistung mehr als
- 15 kW
- § 6 Absatz 1 FeV
Quelle: § 6 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung, geprüft am 01.09.2026 gegen den amtlichen Text.
Stufenführerschein
Der Weg über die Stufen, und was er dir spart
Mit 16 die Klasse A1
Erster Erwerb, also theoretische und praktische Prüfung (§ 15 Absatz 1 Satz 1 FeV). Das Mindestalter sind 16 Jahre (§ 10 Absatz 1 FeV).
Zwei Jahre später die Klasse A2
Wer zum Zeitpunkt der Erteilung seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Klasse A1 ist, legt für die Klasse A2 nur eine praktische Prüfung ab, und die Vorschriften über die Ausbildung sind dann nicht anzuwenden (§ 15 Absatz 3 FeV). Das Mindestalter für A2 sind 18 Jahre.
Zwei weitere Jahre später die Klasse A
Dieselbe Regel noch einmal: mindestens zwei Jahre Vorbesitz der Klasse A2, dann reicht die praktische Prüfung (§ 15 Absatz 3 FeV). Das Mindestalter sinkt dabei von 24 auf 20 Jahre (§ 10 Absatz 1 FeV).
Oder mit 24 direkt die Klasse A
Der direkte Zugang überspringt die Stufen und kostet dafür Zeit: 24 Jahre Mindestalter (§ 10 Absatz 1 FeV), dazu die vollständige Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung. Für genau diesen Fall ist unser Motorradbogen gebaut.
Der Bogen
Was im Zusatzstoff fürs Motorrad drankommt
Ein Prüfungsbogen besteht aus zwei Teilen. Der Grundstoff gilt für alle Fahrerlaubnisklassen, er ist derselbe wie beim Auto: Vorfahrt, Verkehrszeichen, Geschwindigkeit, Gefahrenlehre, Umweltschutz. Der Zusatzstoff gehört zu einer einzigen Klasse, und für das Motorrad ist er ein anderer als für das Auto.
Unsere 91 Zusatzstofffragen für das Motorrad stützen sich auf drei Quellen. Aus der Fahrerlaubnis-Verordnung kommen die Klassen selbst, das Mindestalter, der Aufstieg und die Frage, welche Klasse welche einschließt. Aus der Straßenverkehrs-Ordnung kommt alles, was auf zwei Rädern anders zählt: Schutzhelm, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Sicht und Sichtbarkeit. Aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung kommt die Technik am Fahrzeug.
Jede dieser Fragen ist unsere eigene Formulierung auf Grundlage des Gesetzestextes, und unter jeder steht der Paragraf, aus dem sie stammt. Der amtliche Fragenkatalog ist lizenziert. Wir benutzen ihn nicht und behaupten das auch nicht.
Prüfungsbogen Klasse A
30 Fragen, 20 aus dem Grundstoff und 10 aus dem Zusatzstoff fürs Motorrad. Höchstens 10 Fehlerpunkte, und zwei falsche Fragen mit der Wertigkeit 5 lassen dich auch dann durchfallen, wenn du die Punktgrenze hältst. Der Zähler läuft vom ersten Kreuz an sichtbar mit.
Fragenzahl, Punktsumme und Fehlerpunktgrenze stehen in Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Nummer 1.2.2, Zeile für die Klassen AM, A1, A2, A, B, L und T beim Ersterwerb. Die Aufteilung in 20 zu 10 steht dort nicht, sie folgt der Prüfungsrichtlinie.
Stand
Die Angaben auf dieser Seite haben wir am 01.09.2026 gegen den amtlichen Text der Fahrerlaubnis-Verordnung auf gesetze-im-internet.de geprüft. Sie beschreiben die Rechtslage allgemein und ersetzen keine Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde.
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