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Fristen

Die Uhren im Führerscheinverfahren

Im Verfahren laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf deinem Antrag. Der Rechner nimmt ein Datum, das du kennst, und nennt dir die Folgetermine, die daraus entstehen.
Ein leerer Wandkalender mit unbeschriftetem Monatsraster hängt an einer weißen Wand.

Rechner

Ein Datum rein, die Folgetermine raus

Was ist passiert

Theorie oder Praxis, die Regel in § 18 Absatz 1 FeV gilt für beide.

Noch kein Datum eingegeben, es sind keine Folgetermine berechnet.

Sobald ein Datum steht, erscheinen hier die Folgetermine mit ihrer Fundstelle.

Gerechnet wird nach § 187 Absatz 1 und § 188 BGB: Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit, und fehlt der passende Tag im letzten Monat, endet die Frist am Monatsende. Es wird nichts abgeschickt und nichts gespeichert.

Links das Datum, das du kennst, rechts die Uhr, die daraus zu laufen beginnt. Der Rechner macht aus einem einzigen Tag drei Termine mit Fundstelle.

Übersicht

Alle Fristen auf einen Blick

Ein leerer Monat, und genau so fängt jede dieser Fristen an. Keine von ihnen hat ein eigenes Datum, sie hängen alle an einem Ereignis: an der nicht bestandenen Prüfung, an der bestandenen Theorie, am Eingang des Prüfauftrags. Wer sich den Tag des Ereignisses notiert, kann den Rest ausrechnen. Wer ihn nicht notiert, merkt die Frist erst, wenn sie abgelaufen ist.

Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung in der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung, nachgeschlagen am 28. August 2026. Die Angaben geben den Wortlaut wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
FristWofürGerechnet abFundstelle
in der Regel zwei WochenWiederholung einer nicht bestandenen PrüfungTag der nicht bestandenen Prüfung§ 18 Absatz 1 Satz 2 FeV
bis zu neun MonateWiederholung, wenn die Prüfung wegen einer Täuschung als nicht bestanden giltFestlegung im Einzelfall§ 18 Absatz 1 Satz 1 und 3 FeV
zwölf MonateAblegen der praktischen PrüfungBestehen der theoretischen Prüfung§ 18 Absatz 2 Satz 1 FeV
zwei JahreAushändigung des FührerscheinsAbschluss der praktischen Prüfung§ 18 Absatz 2 Satz 3 FeV
zwölf MonateBestehen der theoretischen Prüfung, sonst Rückgabe des PrüfauftragsEingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle§ 22 Absatz 5 Nummer 1 FeV
zwei JahreHöchstalter der abgeschlossenen theoretischen Ausbildung am PrüfungstagAbschluss der Ausbildung§ 16 Absatz 3 Satz 7 FeV

Drei Fristen, die im Alltag den Unterschied machen

Jede Seite nimmt eine Vorschrift auseinander, zitiert den Wortlaut und sagt, was sie gerade nicht regelt.

  1. Wiederholung: in der Regel zwei Wochen

    § 18 Absatz 1 Satz 2 FeV verlangt einen angemessenen Zeitraum, in der Regel mindestens zwei Wochen. Was das für deinen nächsten Termin heißt und warum zwei Wochen keine Zusage sind.

    § 18 Absatz 1 FeV

  2. Gültigkeit der Theorieprüfung: zwölf Monate

    Nach § 18 Absatz 2 FeV muss die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen Theorieprüfung abgelegt werden, sonst verliert die Theorie ihre Gültigkeit.

    § 18 Absatz 2 FeV

  3. Antrag und Prüfauftrag

    Die FeV setzt dem Antrag auf die Fahrerlaubnis keine Gültigkeitsdauer. Befristet ist der Prüfauftrag: § 22 Absatz 5 FeV nennt zwölf Monate ab seinem Eingang.

    § 22 Absatz 5 FeV

Quellen und Grenzen

Worauf der Rechner steht und was er nicht kann

Die Zahlen hinter dem Rechner

  • 14 Tage als Regelfrist für die Wiederholung, § 18 Absatz 1 Satz 2 FeV.
  • 9 Monate als Höchstfrist nach einer Täuschungshandlung, § 18 Absatz 1 Satz 3 FeV.
  • 12 Monate für die praktische Prüfung nach der bestandenen Theorieprüfung, § 18 Absatz 2 Satz 1 FeV.
  • 2 Jahre bis zur Aushändigung des Führerscheins, § 18 Absatz 2 Satz 3 FeV.
  • 12 Monate für den Prüfauftrag, § 22 Absatz 5 FeV.
  • 2 Jahre Höchstalter der abgeschlossenen Ausbildung, § 16 Absatz 3 Satz 7 FeV.

Quelle: gesetze-im-internet.de, nachgeschlagen am 28. August 2026.

Was dieser Rechner nicht kann

Er nennt dir Fristen, keine Termine. Ob an einem bestimmten Tag ein Prüfplatz frei ist, entscheidet die Technische Prüfstelle zusammen mit deiner Fahrschule. Ob in deinem Vorgang eine Besonderheit greift, entscheidet deine Fahrerlaubnisbehörde. Diese Seite ordnet den Verordnungstext und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die Umtauschfrist alter Führerscheine ist eine ganz andere Baustelle. Sie steht unter Führerschein umtauschen.