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Durchfallquote nach Prüfungszweck

Nicht jeder, der eine Fahrerlaubnisprüfung ablegt, ist ein Fahranfänger. Das Kraftfahrt-Bundesamt unterscheidet vier Gründe für eine Prüfung: die erste Fahrerlaubnis, eine zusätzliche Klasse, die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis und die Neuerteilung nach Entziehung oder Verzicht. Diese Aufteilung steht in der Mappe FE 7, wird aber selten aufbereitet, dabei erklärt sie einen Teil der Unterschiede. Alle vier Zwecke stehen unten mit ihren eigenen Zahlen, jeweils getrennt nach erstem Versuch und Wiederholung.

Die vier Zwecke im Vergleich

Gezählt werden nur tatsächlich abgelegte Prüfungen. Wer eine ausländische Fahrerlaubnis ohne Prüfung umschreiben lässt, taucht hier nicht auf. Die Tabelle sagt also, wie es denen ergeht, die geprüft werden, nicht wie viele überhaupt geprüft werden. Die vier Zeilen summieren sich exakt auf die bundesweite Zeile der Mappe, wir haben das nachgerechnet.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2, Berichtsjahr 2025. Erst- und Wiederholungsprüfungen zusammengefasst, Quoten von uns berechnet.
PrüfungszweckTheorie abgelegtTheorie durchgefallenPraxis abgelegtPraxis durchgefallen
Ersterteilung1.498.11444,6 %667.9521.233.78035,8 %441.809
Erweiterung394.50726,1 %102.823490.23012,6 %61.635
Erteilung an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis135.02839,6 %53.482147.99648,0 %71.063
Neuerteilung14.40128,2 %4.06714.12723,7 %3.351
Insgesamt2.042.05040,6 %828.3241.886.13330,6 %577.858

In der Zeile Wiederholungsprüfung stehen nur Prüfungen von Menschen, die vorher schon einmal durchgefallen sind. Dass die Quote dort höher liegt, ist deshalb kein Urteil über das Wiederholen, sondern eine Eigenschaft der Gruppe. Wir haben das in einer eigenen Auswertung durchgerechnet.

Prüfungszweck

Ersterteilung

Die erste Fahrerlaubnis überhaupt. Wer noch keine Fahrerlaubnis hat und den Führerschein macht, zählt in diese Gruppe. Das ist der klassische Fahrschüler.

  • 44,6 %

    der Theorieprüfungen zu diesem Zweck wurden 2025 nicht bestanden

    Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2

  • 35,8 %

    der praktischen Prüfungen gingen im selben Zeitraum daneben

    Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2

  • 73,4 %

    aller 2.042.050 Theorieprüfungen des Jahres entfielen auf diesen Zweck

    Aus den Rohwerten des Berichtsjahres 2025 gerechnet

Theorieprüfungen zum Zweck Ersterteilung. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2, Berichtsjahr 2025.
TheorieprüfungAbgelegtNicht bestandenQuote
Erstprüfung924.387343.44037,2 %
Wiederholungsprüfung573.727324.51256,6 %
Zusammen1.498.114667.95244,6 %
Praktische Prüfungen zum Zweck Ersterteilung. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2, Berichtsjahr 2025.
Praktische PrüfungAbgelegtNicht bestandenQuote
Erstprüfung863.086289.03533,5 %
Wiederholungsprüfung370.694152.77441,2 %
Zusammen1.233.780441.80935,8 %

Rechtliche Einordnung

Fundstelle: FeV §§ 15 bis 17 für die Prüfung, FeV § 6 für die Klassen.Datenblatt zu diesem Zweck

Am amtlichen Text geprüft am 28.08.2026. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Prüfungszweck

Erweiterung

Es besteht bereits eine Fahrerlaubnis, dazu kommt eine weitere Klasse. Wer die Klasse B hat und den Motorrad- oder Anhängerführerschein nachlegt, steht in dieser Gruppe.

  • 26,1 %

    der Theorieprüfungen zu diesem Zweck wurden 2025 nicht bestanden

    Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2

  • 12,6 %

    der praktischen Prüfungen gingen im selben Zeitraum daneben

    Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2

  • 19,3 %

    aller 2.042.050 Theorieprüfungen des Jahres entfielen auf diesen Zweck

    Aus den Rohwerten des Berichtsjahres 2025 gerechnet

Theorieprüfungen zum Zweck Erweiterung. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2, Berichtsjahr 2025.
TheorieprüfungAbgelegtNicht bestandenQuote
Erstprüfung290.86059.68320,5 %
Wiederholungsprüfung103.64743.14041,6 %
Zusammen394.507102.82326,1 %
Praktische Prüfungen zum Zweck Erweiterung. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2, Berichtsjahr 2025.
Praktische PrüfungAbgelegtNicht bestandenQuote
Erstprüfung433.30251.78412,0 %
Wiederholungsprüfung56.9289.85117,3 %
Zusammen490.23061.63512,6 %

Rechtliche Einordnung

Fundstelle: FeV § 6 für die Klassen, FeV §§ 15 bis 17 für die Prüfung.Datenblatt zu diesem Zweck

Am amtlichen Text geprüft am 28.08.2026. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Prüfungszweck

Erteilung an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Ob dabei eine Prüfung fällig wird und welche, richtet sich nach Anlage 11 FeV. In dieser Statistik stehen nur die Fälle, in denen tatsächlich geprüft wurde.

  • 39,6 %

    der Theorieprüfungen zu diesem Zweck wurden 2025 nicht bestanden

    Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2

  • 48,0 %

    der praktischen Prüfungen gingen im selben Zeitraum daneben

    Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2

  • 6,6 %

    aller 2.042.050 Theorieprüfungen des Jahres entfielen auf diesen Zweck

    Aus den Rohwerten des Berichtsjahres 2025 gerechnet

Theorieprüfungen zum Zweck Erteilung an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2, Berichtsjahr 2025.
TheorieprüfungAbgelegtNicht bestandenQuote
Erstprüfung88.82830.43334,3 %
Wiederholungsprüfung46.20023.04949,9 %
Zusammen135.02853.48239,6 %
Praktische Prüfungen zum Zweck Erteilung an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2, Berichtsjahr 2025.
Praktische PrüfungAbgelegtNicht bestandenQuote
Erstprüfung87.51441.20947,1 %
Wiederholungsprüfung60.48229.85449,4 %
Zusammen147.99671.06348,0 %

Rechtliche Einordnung

Fundstelle: FeV § 31 (Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum), Anlage 11 FeV.Datenblatt zu diesem Zweck

Am amtlichen Text geprüft am 28.08.2026. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Prüfungszweck

Neuerteilung

Die Fahrerlaubnis war weg, durch Entziehung oder Verzicht, und wird neu erteilt. Für die Neuerteilung gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. Eine neue Prüfung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Auch hier stehen in der Statistik nur die tatsächlich abgelegten Prüfungen.

  • 28,2 %

    der Theorieprüfungen zu diesem Zweck wurden 2025 nicht bestanden

    Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2

  • 23,7 %

    der praktischen Prüfungen gingen im selben Zeitraum daneben

    Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2

  • 0,7 %

    aller 2.042.050 Theorieprüfungen des Jahres entfielen auf diesen Zweck

    Aus den Rohwerten des Berichtsjahres 2025 gerechnet

Theorieprüfungen zum Zweck Neuerteilung. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2, Berichtsjahr 2025.
TheorieprüfungAbgelegtNicht bestandenQuote
Erstprüfung10.7722.50123,2 %
Wiederholungsprüfung3.6291.56643,2 %
Zusammen14.4014.06728,2 %
Praktische Prüfungen zum Zweck Neuerteilung. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2, Berichtsjahr 2025.
Praktische PrüfungAbgelegtNicht bestandenQuote
Erstprüfung11.2902.53322,4 %
Wiederholungsprüfung2.83781828,8 %
Zusammen14.1273.35123,7 %

Rechtliche Einordnung

Fundstelle: FeV § 20 Absatz 1 und Absatz 2.Datenblatt zu diesem Zweck

Am amtlichen Text geprüft am 28.08.2026. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Woher diese Zahlen kommen

Fundstellen zu den vier Zwecken

Die Zwecke sind keine Erfindung der Statistik, sie folgen der Fahrerlaubnis-Verordnung. Für die Neuerteilung gelten die Vorschriften für die Ersterteilung, und eine Prüfung wird angeordnet, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis richtet sich die Prüfungspflicht nach Anlage 11 FeV.

Am amtlichen Text geprüft am 28.08.2026. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was hier nicht drinsteht

Gezählt werden ausschließlich abgelegte Prüfungen. Fälle, in denen gar nicht geprüft wurde, kommen in dieser Statistik nicht vor. Gerade bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis und bei der Neuerteilung ist das entscheidend: Ob überhaupt geprüft wird, hängt vom Einzelfall ab. Aus diesen Zahlen lässt sich also nicht ablesen, wie viele Menschen umgeschrieben oder neu erteilt bekommen haben.

Quelle

Datensatz:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2
Berichtszeitraum:
Jahr 2025 (Meldestand vom 31. Dezember 2025)
Veröffentlicht:
21.04.2026
Von uns abgerufen:
27.08.2026, ausgelesen am 28.08.2026

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Wie wir rechnen und was diese Zahlen nicht sagen