Durchfallquote bei der Erteilung an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Ob dabei eine Prüfung fällig wird und welche, richtet sich nach Anlage 11 FeV. In dieser Statistik stehen nur die Fälle, in denen tatsächlich geprüft wurde.
Erteilung an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis im Berichtsjahr 2025
39,6 %
der Theorieprüfungen zu diesem Zweck wurden nicht bestanden
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2, Berichtsjahr 2025
48,0 %
der praktischen Prüfungen gingen im selben Zeitraum daneben
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2, Berichtsjahr 2025
6,6 %
aller 2.042.050 Theorieprüfungen des Jahres entfielen auf diesen Zweck
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2, Berichtsjahr 2025
Quoten von uns aus den Rohwerten berechnet, gerundet auf eine Nachkommastelle.
Erster Versuch und Wiederholung
In der Zeile Wiederholungsprüfung stehen nur Prüfungen von Menschen, die vorher schon einmal durchgefallen sind. Dass die Quote dort höher liegt, ist deshalb kein Urteil über das Wiederholen, sondern eine Eigenschaft der Gruppe. Wir haben das in einer eigenen Auswertung durchgerechnet.
| Theorieprüfung | Abgelegt | Nicht bestanden | Quote |
|---|---|---|---|
| Erstprüfung | 88.828 | 30.433 | 34,3 % |
| Wiederholungsprüfung | 46.200 | 23.049 | 49,9 % |
| Zusammen | 135.028 | 53.482 | 39,6 % |
| Praktische Prüfung | Abgelegt | Nicht bestanden | Quote |
|---|---|---|---|
| Erstprüfung | 87.514 | 41.209 | 47,1 % |
| Wiederholungsprüfung | 60.482 | 29.854 | 49,4 % |
| Zusammen | 147.996 | 71.063 | 48,0 % |
Alle vier Prüfungszwecke nebeneinander
Das Kraftfahrt-Bundesamt teilt jede Prüfung genau einem Zweck zu. Die vier Zeilen zusammen ergeben wieder die bundesweite Summe.
| Prüfungszweck | Theorie abgelegt | Theorie durchgefallen | Praxis abgelegt | Praxis durchgefallen |
|---|---|---|---|---|
| Ersterteilung | 1.498.114 | 44,6 %667.952 | 1.233.780 | 35,8 %441.809 |
| Erweiterung | 394.507 | 26,1 %102.823 | 490.230 | 12,6 %61.635 |
| Erteilung an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis | 135.028 | 39,6 %53.482 | 147.996 | 48,0 %71.063 |
| Neuerteilung | 14.401 | 28,2 %4.067 | 14.127 | 23,7 %3.351 |
| Insgesamt | 2.042.050 | 40,6 %828.324 | 1.886.133 | 30,6 %577.858 |
Woher diese Zahlen kommen
Rechtliche Einordnung
- FeV § 31 (Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis)
- FeV § 18 (Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und praktische Prüfung)
Am amtlichen Text geprüft am 28.08.2026. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was hier nicht drinsteht
Gezählt werden ausschließlich abgelegte Prüfungen. Fälle, in denen gar nicht geprüft wurde, kommen in dieser Statistik nicht vor. Gerade bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis und bei der Neuerteilung ist das entscheidend: Ob überhaupt geprüft wird, hängt vom Einzelfall ab. Aus diesen Zahlen lässt sich also nicht ablesen, wie viele Menschen umgeschrieben oder neu erteilt bekommen haben.
Quelle
- Datensatz:
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Statistik FE 7, Fahrerlaubnisprüfungen, Blatt FE 7.2
- Berichtszeitraum:
- Jahr 2025 (Meldestand vom 31. Dezember 2025)
- Veröffentlicht:
- 21.04.2026
- Von uns abgerufen:
- 27.08.2026, ausgelesen am 28.08.2026
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg / Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
Die anderen Prüfungszwecke
- ErsterteilungFeV §§ 15 bis 17 für die Prüfung, FeV § 6 für die Klassen
- ErweiterungFeV § 6 für die Klassen, FeV §§ 15 bis 17 für die Prüfung
- NeuerteilungFeV § 20 Absatz 1 und Absatz 2