Vorschriftzeichen
Zeichen 208: Vorrang des Gegenverkehrs
Wer ein Fahrzeug führt, hat dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren. Der rote Pfeil ist der Gegenverkehr, der schwarze bist du.
Fundstelle im Gesetz
StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 1 Wartegebote und Haltgebote, lfd. Nr. 4
Maßgebliche Paragrafen: § 41 Absatz 1 StVO.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.
Richtiges Verhalten
Was du an diesem Zeichen tust
Warte vor der Engstelle, nicht in ihr. Erst wenn niemand mehr entgegenkommt, fährst du hinein.
Bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr keinen Vorrang gewährt: 5 Euro. Mit Gefährdung 10 Euro, mit Sachbeschädigung 20 Euro.
Regelsatz
Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 137, 137.1 und 137.2. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.
Das Zeichen gehört zur Gruppe Vorschriftzeichen. Vorschriftzeichen enthalten Ge- oder Verbote, und wer am Verkehr teilnimmt, hat sie zu befolgen. Sie stehen dort, wo oder von wo an die Anordnung gilt, sofern kein Zusatzzeichen eine Entfernung angibt.
Verwechslungsgefahr
Damit wird Zeichen 208 am häufigsten verwechselt
In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.
Zeichen 208
Vorrang des Gegenverkehrs
Die Pfeile sind vertauscht. Bei 208 ist der rote Pfeil der lange und zeigt den Vorrang des Gegenverkehrs, bei 308 ist der weiße Pfeil der lange und du darfst zuerst.
Nachbarzeichen
Zeichen aus derselben Gruppe
Zeichen 206
Halt. Vorfahrt gewähren.
voriges Zeichen der Gruppe
Zeichen 215
Kreisverkehr
nächstes Zeichen der Gruppe
Zeichen 308
Vorrang vor dem Gegenverkehr
wird damit verwechselt
Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 1 Wartegebote und Haltgebote, lfd. Nr. 4. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Kreis, Grundfarbe rot.
Übungsfragen
Fragen zu diesem Zeichen
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Erkennst du es auch ohne die Nummer?
Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.