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Vorschriftzeichen

Zeichen 206: Halt. Vorfahrt gewähren.

Zeichen 206AchteckAnlage 2, lfd. Nr. 3

Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren. Das Achteck ist die einzige Form dieser Art in der ganzen Anlage, damit du es auch von hinten und bei Schnee erkennst.

Fundstelle im Gesetz

StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 1 Wartegebote und Haltgebote, lfd. Nr. 3

Maßgebliche Paragrafen: § 41 Absatz 1 StVO, § 8 Absatz 2 StVO.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.

Richtiges Verhalten

Was du an diesem Zeichen tust

An der Haltlinie (Zeichen 294) anhalten. Ist keine Haltlinie vorhanden, hältst du dort an, wo du die andere Straße übersehen kannst. Der Stillstand muss echt sein, langsames Rollen genügt nicht.

Zeichen 206 nicht befolgt: 10 Euro. Kommt eine Vorfahrtverletzung dazu, greifen 25 Euro bei wesentlicher Behinderung und 100 Euro bei Gefährdung.

Regelsatz

Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 136.1, dazu lfd. Nr. 33 und 34. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.

Das Zeichen gehört zur Gruppe Vorschriftzeichen. Vorschriftzeichen enthalten Ge- oder Verbote, und wer am Verkehr teilnimmt, hat sie zu befolgen. Sie stehen dort, wo oder von wo an die Anordnung gilt, sofern kein Zusatzzeichen eine Entfernung angibt.

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Verwechslungsgefahr

Damit wird Zeichen 206 am häufigsten verwechselt

In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.

  • Zeichen 206

    Halt. Vorfahrt gewähren.

    Beide nehmen dir die Vorfahrt. Nur 206 verlangt zusätzlich den Stillstand. Wer bei 206 nur langsam rollt, hat das Zeichen nicht befolgt.

Nachbarzeichen

Zeichen aus derselben Gruppe

Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 1 Wartegebote und Haltgebote, lfd. Nr. 3. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Achteck, Grundfarbe rot.

Weiter üben

Erkennst du es auch ohne die Nummer?

Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.