Richtzeichen
Zeichen 307: Ende der Vorfahrtstraße
Ab diesem Zeichen endet die Vorfahrtstraße. Danach gilt wieder die allgemeine Vorfahrtregel, wenn nichts anderes angeordnet ist.
Fundstelle im Gesetz
StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Abschnitt 1 Vorrangzeichen, lfd. Nr. 3
Maßgebliche Paragrafen: § 42 Absatz 2 StVO, § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.
Richtiges Verhalten
Was du an diesem Zeichen tust
Ab hier gilt rechts vor links. Das Zeichen kann mitten auf der Strecke stehen, also verlass dich nicht darauf, dass gleich eine Kreuzung kommt.
Das Zeichen selbst ordnet kein Verhalten an, es nimmt nur die Vorfahrt zurück. Wer danach die Vorfahrt von rechts missachtet, zahlt 25 Euro bei wesentlicher Behinderung und 100 Euro bei Gefährdung.
Regelsatz
Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 33 und 34. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.
Das Zeichen gehört zur Gruppe Richtzeichen. Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können zusätzlich Ge- oder Verbote enthalten, und dann sind auch die zu befolgen. Die Vorrangzeichen stehen genau deshalb in dieser Anlage und nicht bei den Vorschriftzeichen.
Verwechslungsgefahr
Damit wird Zeichen 307 am häufigsten verwechselt
In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.
Zeichen 307
Ende der Vorfahrtstraße
Beide sind gelbe Rauten. Nur 307 trägt die drei schwarzen Schrägbalken. Wer sie im Vorbeifahren übersieht, fährt in die nächste Kreuzung mit einer Vorfahrt, die er nicht mehr hat.
Nachbarzeichen
Zeichen aus derselben Gruppe
Zeichen 306
Vorfahrtstraße
voriges Zeichen der Gruppe
Zeichen 308
Vorrang vor dem Gegenverkehr
nächstes Zeichen der Gruppe
Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Abschnitt 1 Vorrangzeichen, lfd. Nr. 3. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Raute, Grundfarbe gelb.
Übungsfragen
Fragen zu diesem Zeichen
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Erkennst du es auch ohne die Nummer?
Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.