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Vorschriftzeichen

Zeichen 267: Verbot der Einfahrt

Zeichen 267KreisAnlage 2, lfd. Nr. 41

Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist. Es steht auf der rechten Seite dieser Fahrbahn oder auf beiden Seiten.

Fundstelle im Gesetz

StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 6 Verkehrsverbote, lfd. Nr. 41

Maßgebliche Paragrafen: § 41 Absatz 1 StVO.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.

Richtiges Verhalten

Was du an diesem Zeichen tust

Nicht einfahren, meist weil dir aus der Straße eine Einbahnstraße entgegenkommt. Ein Zusatzzeichen kann die Einfahrt für Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge zulassen.

Verbot des Einfahrens nicht beachtet: 50 Euro. Beim Radfahren 20 Euro, mit Gefährdung 30 Euro.

Regelsatz

Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 142a, 143 und 143.2. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.

Das Zeichen gehört zur Gruppe Vorschriftzeichen. Vorschriftzeichen enthalten Ge- oder Verbote, und wer am Verkehr teilnimmt, hat sie zu befolgen. Sie stehen dort, wo oder von wo an die Anordnung gilt, sofern kein Zusatzzeichen eine Entfernung angibt.

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Verwechslungsgefahr

Damit wird Zeichen 267 am häufigsten verwechselt

In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.

  • Zeichen 267

    Verbot der Einfahrt

    267 ist rot gefüllt mit weißem Balken und verbietet nur deine Einfahrt, aus der Gegenrichtung darf gefahren werden. 250 ist weiß mit rotem Rand und sperrt den Abschnitt für Fahrzeuge aus beiden Richtungen.

  • Zeichen 267

    Verbot der Einfahrt

    Zeichen 220

    Einbahnstraße

    Am selben Straßenstück: Wo für dich 267 hängt, steht am anderen Ende 220. Das eine verbietet die Einfahrt, das andere gibt die Fahrtrichtung vor.

Nachbarzeichen

Zeichen aus derselben Gruppe

Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 6 Verkehrsverbote, lfd. Nr. 41. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Kreis, Grundfarbe rot.

Weiter üben

Erkennst du es auch ohne die Nummer?

Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.