Vorschriftzeichen
Zeichen 267: Verbot der Einfahrt
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist. Es steht auf der rechten Seite dieser Fahrbahn oder auf beiden Seiten.
Fundstelle im Gesetz
StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 6 Verkehrsverbote, lfd. Nr. 41
Maßgebliche Paragrafen: § 41 Absatz 1 StVO.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.
Richtiges Verhalten
Was du an diesem Zeichen tust
Nicht einfahren, meist weil dir aus der Straße eine Einbahnstraße entgegenkommt. Ein Zusatzzeichen kann die Einfahrt für Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge zulassen.
Verbot des Einfahrens nicht beachtet: 50 Euro. Beim Radfahren 20 Euro, mit Gefährdung 30 Euro.
Regelsatz
Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 142a, 143 und 143.2. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.
Das Zeichen gehört zur Gruppe Vorschriftzeichen. Vorschriftzeichen enthalten Ge- oder Verbote, und wer am Verkehr teilnimmt, hat sie zu befolgen. Sie stehen dort, wo oder von wo an die Anordnung gilt, sofern kein Zusatzzeichen eine Entfernung angibt.
Verwechslungsgefahr
Damit wird Zeichen 267 am häufigsten verwechselt
In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.
Zeichen 267
Verbot der Einfahrt
267 ist rot gefüllt mit weißem Balken und verbietet nur deine Einfahrt, aus der Gegenrichtung darf gefahren werden. 250 ist weiß mit rotem Rand und sperrt den Abschnitt für Fahrzeuge aus beiden Richtungen.
Zeichen 267
Verbot der Einfahrt
Am selben Straßenstück: Wo für dich 267 hängt, steht am anderen Ende 220. Das eine verbietet die Einfahrt, das andere gibt die Fahrtrichtung vor.
Nachbarzeichen
Zeichen aus derselben Gruppe
Zeichen 260
Verbot für Kraftfahrzeuge
voriges Zeichen der Gruppe
Zeichen 274
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
nächstes Zeichen der Gruppe
Zeichen 250
Verbot für Fahrzeuge aller Art
wird damit verwechselt
Zeichen 220
Einbahnstraße
wird damit verwechselt
Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 6 Verkehrsverbote, lfd. Nr. 41. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Kreis, Grundfarbe rot.
Übungsfragen
Fragen zu diesem Zeichen
Weiter üben
Erkennst du es auch ohne die Nummer?
Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.