Vorschriftzeichen
Zeichen 220: Einbahnstraße
Wer ein Fahrzeug führt, darf die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeils befahren. Das Zeichen schreibt dem Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.
Fundstelle im Gesetz
StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 2 Vorgeschriebene Fahrtrichtungen, lfd. Nr. 9
Maßgebliche Paragrafen: § 41 Absatz 1 StVO, § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.
Richtiges Verhalten
Was du an diesem Zeichen tust
In Pfeilrichtung fahren, sonst gar nicht. Ein Zusatzzeichen kann Radverkehr in der Gegenrichtung zulassen, dann kommt dir dort mit Recht jemand entgegen.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt: 25 Euro als Kfz-Führer, 20 Euro als Radfahrer, mit Gefährdung 30 Euro.
Regelsatz
Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 139.1, 139.2 und 139.2.2. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.
Das Zeichen gehört zur Gruppe Vorschriftzeichen. Vorschriftzeichen enthalten Ge- oder Verbote, und wer am Verkehr teilnimmt, hat sie zu befolgen. Sie stehen dort, wo oder von wo an die Anordnung gilt, sofern kein Zusatzzeichen eine Entfernung angibt.
Verwechslungsgefahr
Damit wird Zeichen 220 am häufigsten verwechselt
In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.
Zeichen 220
Einbahnstraße
Es sind die zwei Enden derselben Straße. 220 steht an der Einfahrt und erlaubt dir die Fahrt in Pfeilrichtung, 267 steht am anderen Ende und verbietet dir die Einfahrt von dort.
Nachbarzeichen
Zeichen aus derselben Gruppe
Zeichen 215
Kreisverkehr
voriges Zeichen der Gruppe
Zeichen 222
Rechts vorbei
nächstes Zeichen der Gruppe
Zeichen 267
Verbot der Einfahrt
wird damit verwechselt
Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 2 Vorgeschriebene Fahrtrichtungen, lfd. Nr. 9. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Rechteck, Grundfarbe blau.
Übungsfragen
Fragen zu diesem Zeichen
Weiter üben
Erkennst du es auch ohne die Nummer?
Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.