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Vorschriftzeichen

Zeichen 220: Einbahnstraße

Zeichen 220RechteckAnlage 2, lfd. Nr. 9

Wer ein Fahrzeug führt, darf die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeils befahren. Das Zeichen schreibt dem Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.

Fundstelle im Gesetz

StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 2 Vorgeschriebene Fahrtrichtungen, lfd. Nr. 9

Maßgebliche Paragrafen: § 41 Absatz 1 StVO, § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.

Richtiges Verhalten

Was du an diesem Zeichen tust

In Pfeilrichtung fahren, sonst gar nicht. Ein Zusatzzeichen kann Radverkehr in der Gegenrichtung zulassen, dann kommt dir dort mit Recht jemand entgegen.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt: 25 Euro als Kfz-Führer, 20 Euro als Radfahrer, mit Gefährdung 30 Euro.

Regelsatz

Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 139.1, 139.2 und 139.2.2. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.

Das Zeichen gehört zur Gruppe Vorschriftzeichen. Vorschriftzeichen enthalten Ge- oder Verbote, und wer am Verkehr teilnimmt, hat sie zu befolgen. Sie stehen dort, wo oder von wo an die Anordnung gilt, sofern kein Zusatzzeichen eine Entfernung angibt.

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Verwechslungsgefahr

Damit wird Zeichen 220 am häufigsten verwechselt

In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.

  • Zeichen 220

    Einbahnstraße

    Es sind die zwei Enden derselben Straße. 220 steht an der Einfahrt und erlaubt dir die Fahrt in Pfeilrichtung, 267 steht am anderen Ende und verbietet dir die Einfahrt von dort.

Nachbarzeichen

Zeichen aus derselben Gruppe

Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 2 Vorgeschriebene Fahrtrichtungen, lfd. Nr. 9. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Rechteck, Grundfarbe blau.

Weiter üben

Erkennst du es auch ohne die Nummer?

Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.