Vorschriftzeichen
Zeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausdrücklich ausgenommen.
Fundstelle im Gesetz
StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 6 Verkehrsverbote, lfd. Nr. 30
Maßgebliche Paragrafen: § 41 Absatz 1 StVO.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.
Richtiges Verhalten
Was du an diesem Zeichen tust
Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse aus den Fahrzeugpapieren, nicht das heutige Beladungsgewicht. Ein Zusatzzeichen mit einer Masse verschiebt die Grenze auf den dort genannten Wert.
Verkehrsverbot nicht beachtet: 100 Euro mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
Regelsatz
Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 141.1. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.
Das Zeichen gehört zur Gruppe Vorschriftzeichen. Vorschriftzeichen enthalten Ge- oder Verbote, und wer am Verkehr teilnimmt, hat sie zu befolgen. Sie stehen dort, wo oder von wo an die Anordnung gilt, sofern kein Zusatzzeichen eine Entfernung angibt.
Verwechslungsgefahr
Damit wird Zeichen 253 am häufigsten verwechselt
In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.
Zeichen 253
Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
253 zeigt einen Lastwagen und trifft nur schwere Fahrzeuge, Pkw und Bus sind ausgenommen. 260 zeigt Motorrad und Auto und trifft jedes Kraftfahrzeug, auch deinen Kleinwagen.
Nachbarzeichen
Zeichen aus derselben Gruppe
Zeichen 251
Verbot für Kraftwagen
voriges Zeichen der Gruppe
Zeichen 254
Verbot für Radverkehr
nächstes Zeichen der Gruppe
Zeichen 260
Verbot für Kraftfahrzeuge
wird damit verwechselt
Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 6 Verkehrsverbote, lfd. Nr. 30. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Kreis, Grundfarbe rot.
Übungsfragen
Fragen zu diesem Zeichen
- Zeichen 253 verbietet die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t. Was gilt?4 Fehlerpunkte
- Vor dir steht dieses Zeichen. Für wen gilt das Verbot?4 Fehlerpunkte
- Du fährst einen Lastkraftwagen mit 5.000 kg zulässiger Gesamtmasse und siehst dieses Zeichen. Was gilt?3 Fehlerpunkte
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Erkennst du es auch ohne die Nummer?
Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.