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Gefahrzeichen

Zeichen 102: Kreuzung oder Einmündung

Zeichen 102DreieckAnlage 1, lfd. Nr. 2

Das Zeichen kündigt eine Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts an. Beide Balken sind gleich dick, weil keine der Straßen Vorrang hat.

Fundstelle im Gesetz

StVO, Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7), Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6), lfd. Nr. 2

Maßgebliche Paragrafen: § 40 Absatz 1 StVO, § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.

Richtiges Verhalten

Was du an diesem Zeichen tust

Rechne mit Fahrzeugen von rechts und fahr so heran, dass du anhalten kannst. Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt, solange kein Zeichen etwas anderes regelt.

Wer die Vorfahrt nicht beachtet und dadurch eine vorfahrtberechtigte Person wesentlich behindert, zahlt 25 Euro. Kommt eine Gefährdung dazu, sind es 100 Euro.

Regelsatz

Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 33 und 34. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.

Das Zeichen gehört zur Gruppe Gefahrzeichen. Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, vor allem dazu, langsamer zu werden. Anordnen tun sie nichts. Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 Meter vor der Gefahrstelle, innerorts kurz davor.

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Verwechslungsgefahr

Damit wird Zeichen 102 am häufigsten verwechselt

In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.

  • Zeichen 102

    Kreuzung oder Einmündung

    Zeichen 301

    Vorfahrt

    Zeichen 102 warnt nur und lässt rechts vor rechts gelten, beide Balken sind gleich dick. Bei Zeichen 301 ist ein Balken deutlich dicker: das ist deine Straße, und du hast Vorfahrt.

Nachbarzeichen

Zeichen aus derselben Gruppe

  • Zeichen 101

    Gefahrstelle

    voriges Zeichen der Gruppe

  • Zeichen 103

    Kurve

    nächstes Zeichen der Gruppe

  • Zeichen 301

    Vorfahrt

    wird damit verwechselt

Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7), Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6), lfd. Nr. 2. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Dreieck, Grundfarbe rot.

Übungsfragen

Fragen zu diesem Zeichen

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Erkennst du es auch ohne die Nummer?

Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.