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Gefahrzeichen

Zeichen 101: Gefahrstelle

Zeichen 101DreieckAnlage 1, lfd. Nr. 1

Vor dir liegt eine Gefahr, für die es kein eigenes Zeichen gibt. Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.

Fundstelle im Gesetz

StVO, Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7), Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6), lfd. Nr. 1

Maßgebliche Paragrafen: § 40 Absatz 1 StVO, § 3 Absatz 1 StVO.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.

Richtiges Verhalten

Was du an diesem Zeichen tust

Geh vom Gas und fahr auf Sicht. Wenn ein Zusatzzeichen hängt, lies es, bevor du an der Stelle bist, denn danach hast du keine Zeit mehr dafür.

Das Zeichen selbst ordnet nichts an, es kann also nicht für sich verletzt werden. Geahndet wird, was daraus folgt: eine der Gefahrenlage nicht angepasste Geschwindigkeit nach § 3 Absatz 1 StVO.

Kein Regelsatz

Für dieses Zeichen ist im Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung kein eigener Regelsatz ausgewiesen. Deshalb steht hier keine Zahl.

Das Zeichen gehört zur Gruppe Gefahrzeichen. Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, vor allem dazu, langsamer zu werden. Anordnen tun sie nichts. Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 Meter vor der Gefahrstelle, innerorts kurz davor.

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Nachbarzeichen

Zeichen aus derselben Gruppe

Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7), Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6), lfd. Nr. 1. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Dreieck, Grundfarbe rot.

Weiter üben

Erkennst du es auch ohne die Nummer?

Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.