Richtzeichen
Zeichen 301: Vorfahrt
Das Zeichen zeigt an, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt besteht. Nur an dieser einen, danach gilt wieder die allgemeine Regel.
Fundstelle im Gesetz
StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Abschnitt 1 Vorrangzeichen, lfd. Nr. 1
Maßgebliche Paragrafen: § 42 Absatz 2 StVO, § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 StVO.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.
Richtiges Verhalten
Was du an diesem Zeichen tust
Du darfst fahren, aber Vorfahrt ist kein Freibrief. Wer wartepflichtig ist, tastet sich manchmal vor, und beim Abbiegen brauchst du trotzdem den Blinker.
Für den Wartepflichtigen gilt: Vorfahrt nicht beachtet und dadurch wesentlich behindert 25 Euro, mit Gefährdung 100 Euro.
Regelsatz
Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 33 und 34. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.
Das Zeichen gehört zur Gruppe Richtzeichen. Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können zusätzlich Ge- oder Verbote enthalten, und dann sind auch die zu befolgen. Die Vorrangzeichen stehen genau deshalb in dieser Anlage und nicht bei den Vorschriftzeichen.
Verwechslungsgefahr
Damit wird Zeichen 301 am häufigsten verwechselt
In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.
Zeichen 301
Vorfahrt
301 gilt für genau eine Kreuzung, dann ist es vorbei. 306 gilt für den ganzen Straßenzug, bis 307, 205 oder 206 kommt.
Zeichen 301
Vorfahrt
Bei 301 ist ein Balken dick: das ist deine bevorrechtigte Straße. Bei 102 sind beide Balken gleich dick, dort gilt rechts vor links.
Nachbarzeichen
Zeichen aus derselben Gruppe
Zeichen 357
Sackgasse
voriges Zeichen der Gruppe
Zeichen 306
Vorfahrtstraße
nächstes Zeichen der Gruppe
Zeichen 102
Kreuzung oder Einmündung
wird damit verwechselt
Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Abschnitt 1 Vorrangzeichen, lfd. Nr. 1. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Dreieck, Grundfarbe rot.
Übungsfragen
Fragen zu diesem Zeichen
Weiter üben
Erkennst du es auch ohne die Nummer?
Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.