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Gefahrzeichen

Zeichen 103: Kurve

Zeichen 103DreieckAnlage 1, lfd. Nr. 3

Nach dem Zeichen kommt eine Kurve in der gezeigten Richtung, meist enger, als sie von weitem wirkt.

Fundstelle im Gesetz

StVO, Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7), Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6), lfd. Nr. 3

Maßgebliche Paragrafen: § 40 Absatz 1 StVO, § 3 Absatz 1 StVO.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.

Richtiges Verhalten

Was du an diesem Zeichen tust

Bremse vor der Kurve, nicht in ihr. In der Kurve gehört das Fahrzeug auf die eigene Fahrbahnhälfte, auch wenn dort Laub, Nässe oder Schotter liegen.

Ein eigener Regelsatz für das Ignorieren des Zeichens besteht nicht. Wer zu schnell in die Kurve fährt, verstößt gegen § 3 Absatz 1 StVO, und das wird nach Folge und Gefährdung geahndet.

Kein Regelsatz

Für dieses Zeichen ist im Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung kein eigener Regelsatz ausgewiesen. Deshalb steht hier keine Zahl.

Das Zeichen gehört zur Gruppe Gefahrzeichen. Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, vor allem dazu, langsamer zu werden. Anordnen tun sie nichts. Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 Meter vor der Gefahrstelle, innerorts kurz davor.

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Nachbarzeichen

Zeichen aus derselben Gruppe

Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7), Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6), lfd. Nr. 3. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Dreieck, Grundfarbe rot.

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Erkennst du es auch ohne die Nummer?

Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.