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Ratgeber

Theorieprüfung: der Ablauf, Schritt für Schritt

Die meiste Unsicherheit vor der Theorieprüfung kommt nicht von den Fragen, sondern vom Drumherum: Wer meldet dich an, was musst du mitbringen, was passiert am Prüfungsort, und wann weißt du Bescheid. Dieser Ratgeber geht den Weg einmal komplett durch, von der Anmeldung bis zum Ergebnis.

  • Rechtsstand geprüft am 28. August 2026
  • Fahrerlaubnis-Verordnung in der Fassung vom 12. August 2026
Blick durch eine offene Tür auf einen einzelnen Rechnerarbeitsplatz mit Bildschirm, Tastatur und Kopfhörern.

Der Weg in fünf Schritten

  1. Schritt 1 von 5: Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Lichtbild gehören hierher, nicht zur Prüfung.
  2. Schritt 2 von 5: Fahrschule meldet dich an. Sie bekommt den Prüfauftrag und bucht deinen Termin. Du meldest dich nicht selbst an.
  3. Schritt 3 von 5: Termin am Prüfungsort. Ausweis vorzeigen, Platz zugewiesen bekommen, Sprache einstellen, Handy weglegen.
  4. Schritt 4 von 5: 30 Fragen am Bildschirm. Fragen einzeln, Videofragen laufen vorab, am Ende gibst du den Bogen ab.
  5. Schritt 5 von 5: Ergebnis. Steht sofort fest und wird dir noch vor Ort mitgeteilt.
Ablauf in 5 Schritten1Antrag bei derFahrerlaubnisbehördeSehtest, Erste-Hilfe-Kurs undLichtbild gehören hierher, nichtzur Prüfung.2Fahrschule meldet dich anSie bekommt den Prüfauftrag undbucht deinen Termin. Du meldestdich nicht selbst an.3Termin am PrüfungsortAusweis vorzeigen, Platz zugewiesenbekommen, Sprache einstellen, Handyweglegen.430 Fragen am BildschirmFragen einzeln, Videofragen laufenvorab, am Ende gibst du den Bogenab.5ErgebnisSteht sofort fest und wird dir nochvor Ort mitgeteilt.

Dieselben fünf Stationen in derselben Reihenfolge, in der die Kapitel darunter sie durchgehen. Grundlage: Fahrerlaubnis-Verordnung in der Fassung vom 12. August 2026, § 16 zum frühesten Termin und § 18 zu Ergebnis und Fristen. Geprüft am 28. August 2026.

Angemeldet wirst du, du meldest dich nicht an

Zur Theorieprüfung kannst du dich nicht selbst anmelden. Die Reihenfolge ist festgelegt: Zuerst stellst du bei der Fahrerlaubnisbehörde deinen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis, üblicherweise über die Fahrschule und mit Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Lichtbild. Ist der Antrag bearbeitet, geht ein Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle. Erst dann kann deine Fahrschule einen Termin für dich buchen.

Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem Tag abgenommen werden, an dem du das Mindestalter für deine Klasse erreichst (§ 16 Absatz 1 FeV). Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vorher abgenommen werden (§ 17 Absatz 1 FeV). Wer zum 17. oder 18. Geburtstag fahren will, plant den Theorietermin also besser in diesen drei Monaten davor ein und nicht erst danach.

Voraussetzung ist außerdem, dass der Theorieunterricht deiner Fahrschule vollständig besucht ist. Die Fahrschule bestätigt das, und ohne diese Bestätigung gibt es keinen Termin.

Was der Prüfauftrag ist und welche Uhr er startet

Der Prüfauftrag ist mehr als eine Nachricht an die Prüfstelle. Nach § 22 Absatz 4 Satz 1 FeV übersendet die Fahrerlaubnisbehörde ihn zusammen mit dem bereits vorbereiteten Führerschein an die Technische Prüfstelle. Dein Dokument liegt also fertig dort, bevor du die erste Frage gesehen hast.

Mit dem Eingang dieses Auftrags beginnt eine Frist, die im Verfahren fast alles bestimmt und über die trotzdem kaum jemand spricht: Ist die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Eingang bestanden, soll die Technische Prüfstelle den Auftrag an die Behörde zurückgeben (§ 22 Absatz 5 Nummer 1 FeV). Soll ist dabei nicht gleich muss. Die Vorschrift richtet sich an die Prüfstelle, nicht an dich, und lässt ihr einen Rest Spielraum. Was in deinem Vorgang passiert, entscheidet die zuständige Stelle. Planen solltest du trotzdem mit den zwölf Monaten.

Dein Antrag selbst hat in der Fahrerlaubnis-Verordnung dagegen gar keine Gültigkeitsdauer. § 21 FeV regelt zeitlich nur, dass die Erteilung frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters beantragt werden kann. Wenn dir jemand ein Ablaufdatum für deinen Antrag nennt, meint er die Frist des Prüfauftrags. Die beiden Papiere werden ständig verwechselt.

Eine dritte Bedingung hängt weder am Termin noch am Auftrag, sondern am Alter deiner Ausbildung: Der Abschluss der Ausbildung darf am Prüfungstag nicht länger als zwei Jahre zurückliegen (§ 16 Absatz 3 Satz 7 FeV). Liegt die Bestätigung der Fahrschule nicht vor oder ergibt sie das nicht, darf die Prüfung nach Satz 8 nicht durchgeführt werden. Wer den Theorieunterricht abhakt und danach lange nichts tut, verliert also nicht nur Wissen. Wie die drei Uhren des Verfahrens ineinandergreifen, steht ausführlich unter Antrag und Prüfauftrag.

Was du mitbringen musst

Zwingend ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, also Personalausweis oder Reisepass. Ohne Ausweis wirst du nicht zur Prüfung zugelassen, und der Termin ist verfallen. Ein abgelaufener Ausweis reicht nicht, ein Foto des Ausweises auf dem Handy erst recht nicht.

Alles andere ist Organisation, und die geht der nächste Abschnitt Station für Station durch.

Der Prüfungstag, der Reihe nach

Der Tag hat wenige Stationen, und an jeder geht etwas anderes schief:

  • Ankommen. Nachzügler werden nicht mehr eingelassen. Ein verfallener Termin ist rechtlich kein nicht bestandener Versuch, kostet aber Zeit und meist Geld.
  • Ausweisen. Personalausweis oder Reisepass, gültig, im Original. Ein Führerschein einer anderen Klasse, ein Schülerausweis oder ein Foto auf dem Handy ersetzen ihn nicht.
  • Platz beziehen und Sachen weglegen. Handy, Uhr und Tasche gehören für die Dauer der Prüfung nicht an den Platz. Kopfhörer für die Audio-Unterstützung stellt die Prüfstelle, eigene sind nicht erlaubt.
  • Sprache einstellen. Das passiert am Gerät. Angemeldet wird die Sprache aber schon vorher über den Prüfauftrag, deshalb gehört sie ins Gespräch mit der Fahrschule und nicht erst an den Prüfungsplatz.
  • Bearbeiten und abgeben. Die Fragen erscheinen einzeln, Videofragen laufen vorab. Nach der Abgabe rechnet das Gerät, und das Ergebnis steht.

Der dritte Punkt ist kein Organisationsdetail, sondern eine eigene Rechtsfolge. § 18 Absatz 1 Satz 1 FeV sagt: Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wichtiger ist Satz 3 derselben Vorschrift, den kaum jemand kennt: In diesen Fällen kann die Frist für die Wiederholung auf bis zu neun Monate festgelegt werden. Aus den zwei Wochen, die sonst gelten, können also neun Monate werden. Der Unterschied zwischen einem Fehler und einer Täuschung ist damit kein moralischer, sondern ein terminlicher von mehreren Monaten.

So läuft es am Bildschirm

Die Prüfung findet an einem Rechner oder Tablet der Prüfstelle statt. Papierbögen gibt es nicht mehr. Du bekommst einen Platz zugewiesen, meldest dich an dem Gerät an und stellst deine Prüfungssprache ein. Danach erscheinen die Fragen einzeln.

Für die Klasse B sind es 30 Fragen mit zusammen 110 Punkten, und erlaubt sind höchstens 10 Fehlerpunkte (Anlage 7 Nummer 1.2.2 FeV). Der Bogen mischt Grundstoff und Zusatzstoff, für die Klasse B in einem festen Verhältnis von 20 zu 10; das legt nicht die Verordnung fest, sondern die Prüfungsrichtlinie, die im Verkehrsblatt bekannt gemacht wird. Manche Fragen zeigen zuerst eine kurze Videosequenz aus der Fahrerperspektive, die ohne Ton läuft, nicht angehalten und nur begrenzt oft wiederholt werden kann. Erst danach siehst du die Antwortmöglichkeiten. Gewertet wird die ganze Frage: Sie zählt nur als richtig, wenn deine Auswahl exakt der richtigen Auswahl entspricht.

Abbildung 1Zeichen 205 verlangt, Vorfahrt zu gewähren. Zeichen 206 verlangt, anzuhalten und Vorfahrt zu gewähren. Ein Wort Unterschied, und genau daran hängt, ob deine Auswahl exakt stimmt. Quelle: StVO, Anlage 2, Abschnitt 1, laufende Nummern 2 und 3. Geprüft am 28. August 2026.

Am Ende gibst du den Bogen ab. Wie sich daraus dein Ergebnis rechnet und warum genau 10 Punkte manchmal trotzdem zum Durchfallen reichen, steht im Ratgeber zu den Fehlerpunkten.

Die Prüfung gibt es in fünfzehn Sprachen

Grundsätzlich wird die theoretische Fahrerlaubnisprüfung auf Deutsch abgenommen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung lässt daneben vierzehn Fremdsprachen zu, zusammen also fünfzehn Prüfungssprachen (Anlage 7 Nummer 1.3 FeV). Du wählst die Sprache am Prüfungsgerät, und die Fragen erscheinen dann vollständig in dieser Sprache.

Die Liste ist über die Jahre gewachsen. Hocharabisch kam zum 1. Oktober 2016 als zwölfte Fremdsprache dazu, Kurmandschi und Ukrainisch stehen inzwischen ebenfalls in der Verordnung. Sag deiner Fahrschule vor der Buchung, in welcher Sprache du antreten willst, damit sie es beim Prüfauftrag hinterlegt. Ob deine Prüfstelle eine neu aufgenommene Sprache schon im Prüfsystem hat, fragst du dort besser nach, bevor du dich darauf verlässt.

Einen Dolmetscher darfst du zur theoretischen Prüfung nicht mitbringen, mit einer Ausnahme: Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen. Wer auf Deutsch antritt, kann sich die Fragen zusätzlich über Kopfhörer vorlesen lassen, diese Audio-Unterstützung gibt es aber nur auf Deutsch (Anlage 7 Nummer 1.3 FeV). Wenn deine Sprache nicht dabei ist, führt der Weg über Deutsch, und dann lohnt es sich, den Wortschatz der Prüfung gezielt zu lernen: Begriffe wie Vorfahrt, Vorrang, Wartepflicht, geschlossene Ortschaft und Halten oder Parken entscheiden mehr Fragen als das Fachwissen dahinter.

Abbildung 2Ein Beispiel für dieses Vokabular: Zeichen 283 verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Zeichen 286 verbietet, länger als drei Minuten auf der Fahrbahn zu halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Quelle: StVO, Anlage 2, Abschnitt 8, laufende Nummern 62 und 63. Geprüft am 28. August 2026.

Das Ergebnis bekommst du sofort

Weil am Rechner geprüft wird, steht das Ergebnis unmittelbar nach der Abgabe fest. Du erfährst es noch vor Ort, in aller Regel zusammen mit deinen Fehlerpunkten.

Hast du bestanden, geht es an die praktische Ausbildung. Achte dabei auf die Frist: Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen Theorieprüfung abgelegt werden, sonst verliert die Theorie ihre Gültigkeit und du schreibst sie noch einmal (§ 18 Absatz 2 Satz 1 und 2 FeV). Zwölf Monate klingen nach viel und sind es nicht, wenn Fahrstunden, Urlaub und Prüfungstermine dazwischenkommen.

An dieser Stelle steckt ein Detail, das dich einen kompletten Anlauf kosten kann. § 18 Absatz 2 Satz 1 FeV verlangt, dass die praktische Prüfung innerhalb der zwölf Monate abgelegt wird. § 22 Absatz 5 Nummer 2 FeV lässt die Technische Prüfstelle den Prüfauftrag dagegen zurückgeben, wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bestehen der Theorie bestanden ist. Abgelegt und bestanden sind nicht dasselbe Wort. Wer den praktischen Termin auf die letzten Tage der Frist legt und dort durchfällt, sollte sich deshalb nicht darauf verlassen, dass danach noch Luft ist.

Und es läuft noch eine zweite, längere Uhr, die erst nach der praktischen Prüfung wichtig wird: Zwischen dem Abschluss der praktischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins dürfen höchstens zwei Jahre liegen (§ 18 Absatz 2 Satz 3 FeV). Wird die Grenze überschritten, verliert nach Satz 4 die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit. Beide Fristen mit deinem eigenen Datum rechnet der Fristenrechner aus.

Hast du nicht bestanden, darfst du die Prüfung erst nach einem angemessenen Zeitraum wiederholen, in der Regel nach mindestens zwei Wochen (§ 18 Absatz 1 FeV). Diese zwei Wochen sind eine Mindestwartezeit, kein Termin: Wie schnell es danach weitergeht, hängt an der Auslastung deiner Prüfstelle. Was in dieser Zeit sinnvoll ist, steht im Ratgeber Theorieprüfung durchgefallen, was nun.

Was die Prüfung kostet

Die Gebühr für die Theorieprüfung wird von der Prüforganisation nach einer Gebührenordnung erhoben und getrennt davon berechnet deine Fahrschule ihre Vorstellungsgebühr. Wir schreiben hier bewusst keine Beträge auf, solange wir sie nicht mit Quelle und Jahr belegen können. Frag deine Fahrschule nach der aktuellen Summe, sie kennt beide Posten. Wie sich die Kosten insgesamt zusammensetzen, ordnen wir auf der Seite Kosten ein.

Vorbereiten kannst du dich unabhängig davon kostenlos: Der Prüfungssimulator rechnet mit derselben Wertung wie die echte Prüfung, und die Durchfallquoten zeigen, wie ernst die Sache ist.

Prüfungssprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Kroatisch
  • Spanisch
  • Türkisch
  • Hocharabisch
  • Kurmandschi
  • Ukrainisch

Deutsch und vierzehn Fremdsprachen, in der Reihenfolge der Verordnung. Die Auswahl triffst du am Prüfungsgerät, angemeldet wird sie über die Fahrschule. Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 7 Nummer 1.3, Fassung vom 12. August 2026. Geprüft am 27. August 2026.

Fristen im Überblick

  • Theorieprüfung frühestens drei Monate vor dem Mindestalter (§ 16 Absatz 1 FeV).
  • Praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Mindestalter (§ 17 Absatz 1 FeV).
  • Praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorie (§ 18 Absatz 2 Satz 1 FeV).
  • Wiederholung in der Regel frühestens nach zwei Wochen (§ 18 Absatz 1 Satz 2 FeV).
  • Theorie innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden (§ 22 Absatz 5 Nummer 1 FeV).
  • Abschluss der Ausbildung am Prüfungstag höchstens zwei Jahre alt (§ 16 Absatz 3 Satz 7 FeV).
  • Höchstens zwei Jahre zwischen praktischer Prüfung und Aushändigung des Führerscheins (§ 18 Absatz 2 Satz 3 FeV).

Grundlage dieser Seite

Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in der Fassung vom 12. August 2026, insbesondere § 16 Absatz 1 zur theoretischen Prüfung, § 16 Absatz 3 zum Alter der abgeschlossenen Ausbildung, § 17 Absatz 1 zur praktischen Prüfung, § 18 zu Wiederholung und Fristen, § 21 zum Antrag, § 22 Absatz 4 und 5 zum Prüfauftrag sowie Anlage 7 Nummer 1.2 und 1.3 zu Aufbau, Wertung und Prüfungssprachen. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de. Geprüft am 27. August 2026.

Weiter im Ratgeber

Weiterlesen

  1. PrüfungssimulatorDerselbe Ablauf zum Durchspielen, mit dem Fehlerpunktezähler der echten Prüfung.
  2. Wie viele Fragen du bekommstDie Zusammensetzung aus Grundstoff und Zusatzstoff, Klasse für Klasse.
  3. Antrag und PrüfauftragWas vor dem Prüfungstag passieren muss, damit du überhaupt antreten darfst.
  4. Die Motorradklassen im VergleichDerselbe Ablauf gilt für die Klasse A, nur der Zusatzstoff auf dem Bogen ist ein anderer.