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Richtzeichen

Zeichen 350: Fußgängerüberweg

Zeichen 350QuadratAnlage 3, lfd. Nr. 24

Das Zeichen kennzeichnet einen Fußgängerüberweg. An ihm musst du Menschen zu Fuß sowie Fahrenden von Kranken- und Rollstühlen, die erkennbar queren wollen, das Überqueren ermöglichen.

Fundstelle im Gesetz

StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Abschnitt 9 Hinweise, lfd. Nr. 24

Maßgebliche Paragrafen: § 42 Absatz 2 StVO, § 26 StVO.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.

Richtiges Verhalten

Was du an diesem Zeichen tust

Nähere dich mit mäßiger Geschwindigkeit, warte wenn nötig. Überholen ist am Überweg verboten. Stockt der Verkehr, fährst du gar nicht erst auf den Überweg.

Das Überqueren nicht ermöglicht, nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder am Überweg überholt: 80 Euro. Bei stockendem Verkehr auf den Überweg gefahren: 5 Euro.

Regelsatz

Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 113 und 114. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.

Das Zeichen gehört zur Gruppe Richtzeichen. Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können zusätzlich Ge- oder Verbote enthalten, und dann sind auch die zu befolgen. Die Vorrangzeichen stehen genau deshalb in dieser Anlage und nicht bei den Vorschriftzeichen.

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Verwechslungsgefahr

Damit wird Zeichen 350 am häufigsten verwechselt

In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.

  • Zeichen 350

    Fußgängerüberweg

    Zeichen 133

    Fußgänger

    Blaues Quadrat heißt echter Überweg mit Vortritt für den Fußverkehr. Rotes Dreieck (133) heißt nur Warnung, dort hat niemand Vortritt.

Nachbarzeichen

Zeichen aus derselben Gruppe

Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Abschnitt 9 Hinweise, lfd. Nr. 24. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Quadrat, Grundfarbe blau.

Weiter üben

Erkennst du es auch ohne die Nummer?

Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.