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Richtzeichen

Zeichen 331.1: Kraftfahrstraße

Zeichen 331.1QuadratAnlage 3, lfd. Nr. 18

Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Kraftfahrstraßen. Auch hier sind nur Kraftfahrzeuge mit mehr als 60 km/h Bauartgeschwindigkeit erlaubt.

Fundstelle im Gesetz

StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Abschnitt 7 Autobahnen und Kraftfahrstraßen, lfd. Nr. 18

Maßgebliche Paragrafen: § 42 Absatz 2 StVO, § 18 StVO.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.

Richtiges Verhalten

Was du an diesem Zeichen tust

Wenden, Rückwärtsfahren und Halten sind wie auf der Autobahn verboten. Eingefahren und ausgefahren wird an Kreuzungen und Einmündungen, denn die gibt es hier.

Gewendet oder rückwärts gefahren auf der durchgehenden Fahrbahn: 200 Euro und ein Monat Fahrverbot. Gehalten: 30 Euro. Geparkt: 70 Euro.

Regelsatz

Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 83.3, 84 und 85. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.

Das Zeichen gehört zur Gruppe Richtzeichen. Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können zusätzlich Ge- oder Verbote enthalten, und dann sind auch die zu befolgen. Die Vorrangzeichen stehen genau deshalb in dieser Anlage und nicht bei den Vorschriftzeichen.

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Verwechslungsgefahr

Damit wird Zeichen 331.1 am häufigsten verwechselt

In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.

  • Zeichen 331.1

    Kraftfahrstraße

    Zeichen 330.1

    Autobahn

    Das Autosinnbild bedeutet Kraftfahrstraße und damit mögliche Kreuzungen. Die Brücke bedeutet Autobahn und damit kreuzungsfrei. Die allgemeine Richtgeschwindigkeit der Autobahn gilt auf der Kraftfahrstraße nicht ohne Weiteres.

Nachbarzeichen

Zeichen aus derselben Gruppe

Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Abschnitt 7 Autobahnen und Kraftfahrstraßen, lfd. Nr. 18. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Quadrat, Grundfarbe blau.

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Erkennst du es auch ohne die Nummer?

Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.