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Richtzeichen

Zeichen 330.1: Autobahn

Zeichen 330.1QuadratAnlage 3, lfd. Nr. 16

Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen. Erlaubt sind nur Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.

Fundstelle im Gesetz

StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Abschnitt 7 Autobahnen und Kraftfahrstraßen, lfd. Nr. 16

Maßgebliche Paragrafen: § 42 Absatz 2 StVO, § 18 StVO.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.

Richtiges Verhalten

Was du an diesem Zeichen tust

Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten, Halten ist verboten, auch auf dem Seitenstreifen. Eingefahren wird nur an gekennzeichneten Anschlussstellen, ausgefahren nur an Ausfahrten.

Gewendet oder rückwärts gefahren auf der durchgehenden Fahrbahn: 200 Euro und ein Monat Fahrverbot. Gehalten: 30 Euro. Geparkt: 70 Euro.

Regelsatz

Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 83.3, 84 und 85. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.

Das Zeichen gehört zur Gruppe Richtzeichen. Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können zusätzlich Ge- oder Verbote enthalten, und dann sind auch die zu befolgen. Die Vorrangzeichen stehen genau deshalb in dieser Anlage und nicht bei den Vorschriftzeichen.

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Verwechslungsgefahr

Damit wird Zeichen 330.1 am häufigsten verwechselt

In der Prüfung entscheidet ein einziges Merkmal. Hier steht es, und daneben stehen beide Zeichnungen im direkten Vergleich.

  • Zeichen 330.1

    Autobahn

    Zeichen 331.1

    Kraftfahrstraße

    330.1 zeigt eine Brücke über eine kreuzungsfreie Straße, 331.1 zeigt ein Auto von vorn. Auf der Kraftfahrstraße kann es Kreuzungen, Ampeln und Gegenverkehr geben, auf der Autobahn nicht.

Nachbarzeichen

Zeichen aus derselben Gruppe

Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Abschnitt 7 Autobahnen und Kraftfahrstraßen, lfd. Nr. 16. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Quadrat, Grundfarbe blau.

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Erkennst du es auch ohne die Nummer?

Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.