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Vorschriftzeichen

Zeichen 276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Zeichen 276KreisAnlage 2, lfd. Nr. 53

Das Zeichen verbietet Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und von Krafträdern mit Beiwagen.

Fundstelle im Gesetz

StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 7 Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote, lfd. Nr. 53

Maßgebliche Paragrafen: § 41 Absatz 1 StVO, § 5 StVO.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.

Richtiges Verhalten

Was du an diesem Zeichen tust

Ein Fahrrad oder ein einspuriges Motorrad darfst du weiter überholen, mit ausreichendem Seitenabstand. Das Verbot endet mit Zeichen 280 oder 282, oder es ist auf einem Zusatzzeichen befristet.

Überholverbot nicht beachtet: 70 Euro. Kommt eine unklare Verkehrslage dazu, sind es 150 Euro, mit Gefährdung 250 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Regelsatz

Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung, lfd. Nr. 153a, 19.1 und 19.1.1. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Begehung ohne Voreintragungen, im Einzelfall kann die Behörde davon abweichen. Das ist keine Rechtsberatung.

Das Zeichen gehört zur Gruppe Vorschriftzeichen. Vorschriftzeichen enthalten Ge- oder Verbote, und wer am Verkehr teilnimmt, hat sie zu befolgen. Sie stehen dort, wo oder von wo an die Anordnung gilt, sofern kein Zusatzzeichen eine Entfernung angibt.

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Nachbarzeichen

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Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 7 Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote, lfd. Nr. 53. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Kreis, Grundfarbe rot.

Weiter üben

Erkennst du es auch ohne die Nummer?

Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.