Gefahrzeichen
Zeichen 142: Wildwechsel
Hier queren Wildtiere, vor allem in der Dämmerung und in der Nacht.
Fundstelle im Gesetz
StVO, Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7), Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6), lfd. Nr. 19
Maßgebliche Paragrafen: § 40 Absatz 1 StVO, § 3 Absatz 1 StVO.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de. Wortlaut geprüft am 28.08.2026.
Richtiges Verhalten
Was du an diesem Zeichen tust
Tempo runter, den Fahrbahnrand absuchen, bei Gegenverkehr abblenden. Nach dem ersten Tier kommt oft ein zweites. Steht eines auf der Fahrbahn, dann bremsen und hupen statt ausweichen.
Ein eigener Regelsatz besteht nicht. Maßstab bleibt § 3 Absatz 1 StVO: nur so schnell, dass du innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kannst.
Kein Regelsatz
Für dieses Zeichen ist im Bußgeldkatalog, Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung kein eigener Regelsatz ausgewiesen. Deshalb steht hier keine Zahl.
Das Zeichen gehört zur Gruppe Gefahrzeichen. Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, vor allem dazu, langsamer zu werden. Anordnen tun sie nichts. Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 Meter vor der Gefahrstelle, innerorts kurz davor.
Nachbarzeichen
Zeichen aus derselben Gruppe
Zeichen 138
Radverkehr
voriges Zeichen der Gruppe
Zeichen 151
Bahnübergang
nächstes Zeichen der Gruppe
Fundstelle dieses Zeichens: StVO, Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7), Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6), lfd. Nr. 19. Die Zeichnung ist die amtliche Darstellung der Anlage: Verkehrszeichen sind amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG und damit gemeinfrei. Grundform Dreieck, Grundfarbe rot.
Übungsfragen
Fragen zu diesem Zeichen
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Erkennst du es auch ohne die Nummer?
Lesen reicht nicht, in der Prüfung siehst du nur das Bild. Der Zeichen-Test fragt dich mit unseren eigenen Übungsfragen ab, mit echter Fehlerpunkte-Wertung.